PSG-Moers

Informationen

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie mit vielen nützlichen Informationen für den Sportschützen versorgen:

 

Waffenrecht § Info´s

Das am 01.04.2003 in Kraft getretene Waffengesetz hat auch für die Sportschützen eine Vielzahl von Veränderungen mit sich gebracht, die im täglichen Vereinsleben beachtet werden müssen. Einen lückenlosen Überblick zu den Neuerungen bietet Ihnen der Deutsche Schützenbund auf seinen Internetseiten .

Nach dem neuen Waffengesetz bestehen mehrere Voraussetzungen für den Besitz und den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen:

Hier die Neuerungen 2009: waffg24.07.091.pdf [367 KB] und awaffv24.07.09.pdf [156 KB] !!!
und die Begründung : begruendungdesgesetzgebers2009.pdf [43 KB]

Hier die Neuerungen der 3ten Änderung zum Waffengetz gültig ab Februar 2020:
Änderungen 3.WaffG

Allgemeine Verwaltungsvoschrift zum Waffengesetz (WaffVwV):
WaffVwV


und die Gebührenordnung der Verwaltung in NRW:
verwaltungsgebuehrenordnungnrw2009.pdf [73 KB]


Hier noch die Informationen zur Waffenaufbewahrung / Transport: waffenaufbewahrung.pdf [499 KB]
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Schießen / Altersgrenze (§ 27 WaffG)

  • Altersgrenzen: 18 bzw. 21 Jahre (waffenabhängig)
  • ärztliches Zeugnis über die geistige Eignung: bis zum 25. Lebensjahr
  • Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
  • persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
  • Sachkunde (§ 8 WaffG)
  • Bedürfnis (§ 14 WaffG): 12monatige Mitgliedschaft in Schießsportverein und Erfordernis der Waffe für das Sportschießen

Nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann eine Waffenbesitzkarte erteilt werden!

  • ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: mit allen sonstigen Waffen bei vorliegender Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten oder dessen Anwesenheit und Beaufsichtigung durch eine zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person
  • ab 16 Jahren: ohne Beschränkung
  • Wann darf ein Minderjähriger schießen : wannduerfenminderjaehrigeschiessen2009.pdf [6 KB]

Nach dem Waffengesetz darf auf Schießstätten ohne Erlaubnis geschossen werden:

( Das bedeutet natürlich nicht, ohne Aufsicht. Eine Aufsicht und Schießleitung ist immer anwesend. )